Organscreening
Bei Notwendigkeit werden die Kosten des Screenings von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie können das Organscreening auch als IGeL-Leistung für eine höhere Sicherheit des Verlaufs der Schwangerschaft in Anspruch nehmen.
Bei der Untersuchung werden alle Organe, die Fruchtwassermenge, das Aussehen der Plazenta und Bewegungsmuster des Kindes dargestellt. Sie erfolgt über die Bauchdecke. Dopplersonographie (Durchblutungsbeurteilung) und fetale Echokardiographie (Herzuntersuchung) werden durchgeführt. Die detaillierte Untersuchung ist wesentlich umfangreicher als die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebene Ultraschalluntersuchung. Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen können so ausgeschlossen oder festgestellt werden.
Vorteile des Organscreenings:
- Erkrankungen können so frühzeitig erkannt, Entscheidungen für weitere diagnostische Maßnahmen und Therapien in die Wege geleitet werden.
- Gegebenenfalls kann bei Fehlbildungen oder Erkrankungen eine Klinik mit besonderen Spezialisten gewählt werden.
- Ein unauffälliges Organscreening kann auch zur Beruhigung der Schwangeren, z. B. bei einer „Risikoschwangerschaft“, dienen.